18.01.2006: Für Anlagen zur Herstellung von Heizöl und Diesel aus Abfällen gilt in Deutschland vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Clyvia: Für Anlagen zur Herstellung von Heizöl und Diesel aus Abfällen gilt in Deutschland vereinfachtes Genehmigungsverfahren

 

Wegberg. – Die von der Clyvia Technology GmbH entwickelten Anlagen zur Herstellung von Heizöl und Diesel aus organischen Abfallstoffen unterliegen in Deutschland einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, von dem auch die zukünftigen Betreiber der Anlagen profitieren können. Das teilte das Unternehmen in Wegberg mit.

 

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren für die von Clyvia produzierten Anlagen ergibt sich aus dem „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BImSchG). Nach § 19 des Gesetzes kann „vorgeschrieben werden, dass die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von diesen Anlagen hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vereinbar ist.“ Die Genehmigung ist daher „auf Antrag des Trägers des Vorhabens in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.“

 

Im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG, die das Vorgehen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen regelt, werden die für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Frage kommenden Anlagen detailliert aufgelistet. Dazu zählen auch „Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen oder Verdampfen, von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden“. Die zu erwartende „Durchsatzleistung“ ist dabei auf „weniger als 10 Tonnen Einsatzstoffe je Tag“ begrenzt; bei bis zu 50 Tonnen ist ein förmliches Verfahren durchzuführen.

 

Produktionskapazität der Anlagen liegt bei 4.000 bis 40.000 Tonnen pro Jahr

 

Die von Clyvia geplanten Anlagen, die auf Basis der fraktionierten Depolymerisation arbeiten, sind in der Serienproduktion für eine jährliche Produktionskapazität von 4.000 bis 40.000 Tonnen ausgelegt. Die kleineren der Anlagen bewegen sich somit innerhalb der festgesetzten Grenzen und bieten dem Kunden dadurch einen klaren Vorteil, da auch für ihn später das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt.

 

 

Die Clyvia Technology GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Clyvia Inc. mit Sitz in Las Vegas, Nevada, USA, deren Aktien an der Deutschen Börse in Frankfurt (WKN: A0F59X, ISIN: US18975K1088) sowie in New York (OTC BB: CLYV.OB) gehandelt werden.

 

 

Kontakt:

 

Walter P.W. Notter

- CEO und Präsident -

Clyvia Inc.

1480 Gulf Road, Suite 204, Point Roberts, WA 9828, USA

 

Kontakt für technische Fragen:

 

Dr. Manfred Sappok

- Geschäftsführer -

Clyvia Technology GmbH

Friedrich-List-Allee 10

41844 Wegberg-Wildenrath

 

Tel.: 02432-89 36 26

Fax: 02432-89 36 29

E-Mail: info@clyvia-tec.com