Einspruch gegen Patent zeugt von großem Interesse an der Technologie von Clyvia
Wegberg. – Gegen das im Jahre 2005 vom Deutschen Patentamt in München der Clyvia Technology GmbH erteilte Patent Nr. 10 2005 010 151 wurde Einspruch eingelegt. Diesem Einspruch hat das Patentamt zunächst stattgegeben.
„Dieser Vorgang stellt für uns jedoch keinen Anlass zur Besorgnis dar“, so Dr. Manfred Sappok, Geschäftsführer der Clyvia Technology GmbH. „Wie uns unsere Patentanwälte von der Essener Anwaltskanzlei Grosse Bockhorni Schumacher mitteilten, wurde von ihnen gegen diesen Einspruch bereits Beschwerde eingelegt. Im weiteren Verlauf kommt es hierüber zu einer Verhandlung. Dies kann bis zu einem Jahr dauern.“
Eines ist sicher: Bis zu einer Entscheidung des Bundespatentgerichtes über die Einwendung bleibt das Patent in jedem Fall in Kraft. Es handelt sich um ein erstes Verfahrenspatent, das durch zwei Gebrauchsmuster untermauert wurde, die für den sich selbst reinigenden Scrabber zur Reinhaltung des Reaktors sowie die Handhabung des Reaktors registriert wurden. Darüber hinaus wurden von Clyvia zwei Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt eingereicht, die zum einen das Verfahren selbst und zum anderen die chemisch-technische Stabilisierungsstufe betreffen.
Im Rahmen der öffentlichen Teilnahme ist jeder dazu berechtigt – ob sachlich begründet oder nicht – Einspruch einzulegen. Insofern zeugt der Einspruch auch von dem großen Interesse, das der Technologie von Clyvia derzeit zuteil wird.