Trends in Umwelttechnik und erneuerbaren Energien

Abfallstoffe wie Kunststoffe, Öle, Teere, PCB Öle und alle Rückstände, die brennbare Substanzen enthalten, bereiten bei der Entsorgung Probleme. Ein Verfahren, aus diesen Stoffen wieder Wertstoffe für unseren Energiekreislauf herzustellen bzw. sie zu regenerieren, ist immer der Verbrennung vorzuziehen, da zusätzlich eine Entlastung unserer Atmosphäre von Kohlendioxid stattfindet. Nicht nur die Vorschriften des Gesetzgebers leiten unser Handeln, auch das eigene Verständnis vom Wert begrenzter Primärenergieträger gebietet uns, verstärkt Verfahren einzusetzen, die eine rationelle Energieverwendung ermöglichen. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die mit hoher Energieeffizienz zur Umwandlung in Wertstoffe führen. Im Falle der fraktionierten Depolymerisation geschieht dies durch thermische Behandlung auf niedrigem Niveau, von den Einsatzstoffen werden zwischen 80% und 95% in das Produkt Diesel oder Heizöl umgewandelt. Im deutschen Energiesteuergesetz werden Verfahren, die diese innovativen Techniken einsetzen, steuerlich nicht begünstigt, sodass der volle Steuersatz für die Produkte anzusetzen ist.

 


Wachstumsaussichten

Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen sind die Abfälle Kunststoff und Altöl ab dem 01. Mail 2005 nicht mehr deponierbar. Allein in Deutschland fallen jährlich etwa 4 Millionen Tonnen solcher Kunststoffabfälle an sowie 650.000 Tonnen Altöl. In kleinen bis mittelgroßen, dezentralen Anlagen können diese Abfälle verwertet werden, welches die Möglichkeit bietet, für den jeweiligen Einsatzzweck die optimale Anlage zu entwickeln.

 


Marktpotential

Der Preis einer Anlage wird im einstelligen Millionenbereich liegen. Alleine in Deutschland liegt der Bedarf zur Zeit bei mindestens 500 Anlagen. Das weltweite Potential lässt sich auf Grundlage der spezifischen Abfallmengen auf mind. 10.000 Anlagen schätzen.

 


Wettbewerbsvorteil

Es handelt sich um eine neue Technologie, Wettbewerber, die diese Technologie verwenden, wurden nicht ermittelt. Nach Inbetriebnahme der Prototypanlage ist Clyvia in der Lage, unterschiedliche Kundenchargen kurzfristig zu testen. Damit ist Clyvia potentiellen Wettbewerbern gegenüber deutlich flexibler. Das Alleinstellungsmerkmal von Clyvia ist durch eine weitere im Prüfungsverfahren befindliche Patentanmeldungen abgesichert. Mit der Erteilung des Patentes wird im Laufe des Jahres gerechnet.

 

Aktueller Status: Schutzrechte von Clyvia

 

In der Vergangenheit sind in einschlägigen Anlegerforen wiederholt Zweifel an den von der Clyvia Technology GmbH gehaltenen Schutzrechten geäußert worden. Um dem entgegen zu treten, haben wir an dieser Stelle einen aktuellen Status zu allen von uns gehaltenen (beantragten oder erworbenen) Schutzrechten zusammengestellt:

 

Am 2. März 2005 wurde von der Clyvia Technology GmbH beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 10 2005 010 151.8 ein Patent angemeldet, das ein „Verfahren zum katalytischen Depolymerisieren von kohlenwasserstoffhaltigen Rückständen sowie eine Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens“ beansprucht. Seitdem besitzt diese von uns entwickelte Technologie einen weltweiten Prioritätsschutz.

 

Bereits am 20. Mai 2005 hat das DPMA die erste inhaltliche Prüfung in Form der Herausgabe des Recherchenberichtes abgeschlossen. Diese erste Stufe ist ohne Beanstandungen beendet worden, da das Patentamt keine Schutzhindernisse in der Literatur zum Stand der Technik gefunden hat.

 

Am 14.9.2006 erteilte das Patentamt unter Nr 102005010151 das Patent. Eine weltweite Nachanmeldung (PCT-Patentanmeldung) über das Europäische Patentamt, ist in Vorbereitung. Das Verfahren ist inzwischen durch eine zweite Patentanmeldung, die beim Deutschen Patentamt eingereicht wurde, optimiert worden.

 

Aufgrund der intensiven Entwicklung des Verfahrens hat die Clyvia Technologie GmbH Kenntnisse erworben, die zur Anmeldung eines weiteren Patentes führen. Die Patentanmeldung läuft im Patentamt unter Nr. 102007031461 und ist derzeit in Prüfung.